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Allgemeine Bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Personen und Gepäckbeförderung in ECOLINES-Bussen

Bedingungen der Personenbeförderung

  1. Fachausdrücke in den Vorschriften
  2. Geltungsbereich der Beförderungsbedingungen
  3. Die Rechte und die Pflichten der Fahrgäste und des Beförderers während der Fahrt
  4. Ticketkauf, Ticketrückgabe und Änderungen der darin registrierten Daten
  5. Rücktritt von der Fahrt
  6. Erstattungen für nicht genutzte Fahrten
  7. Handhabung von Beschwerden und Reklamationen
  8. Besondere Bedingungen

 

1. Fachausdrücke in den Vorschriften

1.1. Abfahrtszeit des Busses – die auf dem Ticket als die frühestmögliche Abfahrtszeit des Busses angegebene lokale Uhrzeit; diese kann jedoch aus vom Beförderer unabhängigen Gründen auf eine spätere Zeit verlegt werden.

1.2. Rufnummer des Fahrgastes – Die beim Ticketkauf angegebene Rufnummer des Fahrgastes, die auf dem ganzen Streckenverlauf des Busses verfügbar ist.

1.2. Abweichung vom Fahrplan (Verspätung) – unter Abweichung vom Fahrplan versteht man die Zeit, die mehr als 10% der gesamten geplanten Fahrtzeit beträgt, jedoch mindestens eine Stunde ausmacht.

1.4. Ermäßigung - ein Preisnachlass, der für bestimmte Fahrgastgruppen sowie während verschiedener Aktionen und Sondersituationen gewährt wird.

1.5. Gepäck - die für den persönlichen Gebrauch der Fahrgäste bestimmten Sachen, die in Taschen und Koffern verpackt sind. Das Gepäck wird im Gepäckraum desselben Busses transportiert und ist mit einem nummerierten Gepäckaufkleber gekennzeichnet. (Ladung s. Punkt 1.10)

1.6. Ticket - ein Vertrag zwischen dem Fahrgast und dem Beförderer, der den Fahrgast berechtigt, die Busfahrt gemäß den auf dem Ticket angegebenen Daten (Vor- und Nachnamen des Fahrgasts, Route, Datum und Uhrzeit) in Anspruch zu nehmen.

1.7. Ticketpreis - der Preis für die Beförderung des Fahrgastes zum Ort, der auf dem Ticket angegeben ist.

1.8. Fahrt - die Fortbewegung auf der Route in einer Richtung vom Anfangspunkt bis zum Endpunkt (einschließlich Buswechsel / Umsteigen)

1.9. Die von ECOLINES bevollmächtigte Firmen oder Niederlassungen, die den Beförderer in Lettland (Riga, Liepaja, Daugavpils), Litauen (Vilnius, Kaunas, Klaipeda, Marijampole), Estland (Tallinn), Russland (St.- Petersburg, Moskau, Pskow, Kaliningrad), Weißrussland (Minsk) vertreten. Vollständige Kontaktdaten sind auf www.ecolines.net unter "Kontakte" zu finden.

1.9.1 Beförderer von Ecolines – sind Beförderer, die in ihrer Tätigkeit die Handelsmarke ECOLINES benutzen: in Lettland – SIA Norma-A; in Russland – OOO Amron; in Estland – OU Ecolines Estonia; in Litauen – UAB Transinesta; in Polen – „Ecolines Polska“; in Bulgarien – „Ecolines Bulgaria“, in Weissrussland „Avtobus-Tur“; in der Ukraine - „Ukrainskie Linii“.

1.10. Verspätung - s. Abweichung vom Fahrplan.

1.11. Fahrplan - ein Beförderungsplan, der Angaben über Fahrten und Zeiten, Ankunft und Aufenthalte des Busses (des Beförderungsmittels) sowie Beförderungszeiten und –tage enthält.

1.12. Route - Routen sind festgelegte Reisestrecken zwischen bestimmten Stationen, die man mit dem Beförderungsmittel abfährt.

1.13. Beförderer - ein Unternehmen oder ein Unternehmer, die nach einem vom Fahrgast erhaltenen Auftrag oder aufgrund eines abgeschlossenen Vertrages oder auf einer anderen gesetzlichen Grundlage die Beförderungsverpflichtung eingehen.

1.14. Fahrgast - eine Person, die gemäß dem Vertrag (Ticket) oder auf einer anderen gesetzlichen Grundlage das Fahrzeug für die Fahrt und zur Gepäckbeförderung nutzt oder auch andere Angebote des Beförderers in Anspruch nimmt.

1.15. Ankunftszeit - die vorgeplante Ankunftszeit des Busses in einer bestimmten Stadt, angegeben als Richtwert auf Grundlage der Berechnungen für die entsprechende Route unter Einhaltung der Straßenverkehrsregeln und der Beachtung der Weg- und anderer Bedingungen. Die angegebene Ankunftszeit ist lokale Zeit der entsprechenden Region. Die angegebene Zeit kann aus den vom Beförderer unabhängigen und vorher nicht voraussehbaren Gründen geändert werden.

1.16. Bonusprogramm- /storniert am 2.10.2017/ s. Loyalitätssystem

1.17. Gültige Reisedokumente - sind Dokumente, die erlauben innere bzw. äußere Grenzen eines Landes zu überschreiten, deren Gültigkeitsdauer nicht abgelaufen ist und während der vorgesehenen Fahrt nicht abläuft. S. Punkt 3.2.2.

1.18. Die Fahrt mit offenem Datum – das bezahlte Recht des Fahrgastes, die Fahrt nach der im Ticket angegebenen Route in Anspruch zu nehmen, mit der Bedingung, dass es am ausgewählten Tag die angegebene Route und freie Plätze im Bus vorhanden sind und der Preis der Fahrt zum Zeitpunkt der Datumsänderung gleich oder niedriger ist als der auf der Fahrkarte angegebene Preis. Vor der Abfahrt ist der Fahrgast verpflichtet, die Fahrt mit offenem Datum für die ausgewählte Route zu registrieren.

1.19. Die Ladung - nicht in die Taschen oder Koffer verpackte Sachen, die für den persönlichen Gebrauch vorgesehen sind oder andere nicht für den persönlichen Gebrauch vorgesehene Sachen (Waren, Gegenstände, Pakete, Behälter, Karren, Boxen, Musikinstrumente, Sportausrüstung u.a. Sachen).

1.20. Das Handgepäck - die kleinen Sachen der persönlichen Benutzung, die den Umfang von 45 cm х 35 cm х 20 cm (von 01.06.2015.) und das Gewicht von 5 kg nicht überschreiten (Oberbekleidung, Kosmetikbeutel, Wasserflasche, Regenschirm, Notebook usw.). Das Handgepäck befindet sich unter dem Sitz oder auf dem Gepäckregal. Für sichere Verwahrung des Handgepäcks während der Fahrt, einschließlich während der Haltestellen und der Grenzübergänge, trägt der Fahrgast die volle Verantwortung selbst.

1.21. Loyalitätssystem – ist ein von den Beförderer entwickeltes Programm, um zusätzliche Vorteile für die Fahrgäste (Rabatte, Cashback, Voucher) bereitzustellen. Mehr Informationen im Bereich Loyalitätssystem.

1.22. ECOLINES mobile App – ist eine für den Kauf von ECOLINES Fahrkarten auf Handys und Tablets entwickelte Software.

2. Geltungsbereich der Beförderungsbedingungen

2.1. Diese Beförderungsbedingungen bestimmen Rechte und Pflichten der Fahrgäste und des Beförderers und gelten für Fahrten in ECOLINES Bussen. Für Tickets, die während einer Sonderaktion gekauft wurden, gelten Sonderbedingungen, über welche der Fahrgast separat informiert wird und diese in dem Ticket angegeben sind. Werden in diesen Bedingungen andere Verfahren festgelegt, sind diese genaueren Bedingungen anzuwenden.

2.2. Sollen die Beförderungsbedingungen für Fahrgäste geändert werden, gelten für die vor der Änderungen erworbenen Tickets die zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Bedingungen.

2.3. Der auf dem Ticketumschlag (Hülle) abgedruckte Auszug aus den Beförderungsbedingungen hat lediglich einen Informationswert. Bei Streifällen zwischen dem Beförderer und dem Fahrgast in Bezug auf die Anwendung dieser Beförderungsbedingungen, sind die vollständigen Beförderungsbedingungen anzuwenden.

2.4. Falls irgendeine in diesen Beförderungsbedingungen erhaltene Bestimmung zu den geltenden Gesetzen oder Normativbestimmungen in Widerspruch steht, haben die Gesetze oder Normativbestimmungen Vorrang. Sollten einzelne Bestimmungen nach anwendbarem Recht unwirksam sein, so gelten übrige Bestimmungen fort.

2.5. Die Bestimmungen der Personenbeförderung und der Gepäckbeförderung von ECOLINES werden auf alle Fahrkarten übertragen, die über ECOLINES mobile App erworben wurden.

3. Die Rechte und die Pflichten der Fahrgäste und des Beförderers während der Fahrt

3.1. Der Fahrschein ist bis zum Ende der Fahrt aufzubewahren und bei jegliche Kontrollen vorzuweisen.

3.2. Der Fahrgast ist verpflichtet auf der im Ticket angegebenen Abfahrtsstelle rechtzeitig zu erscheinen, aber nicht später als 10 Minuten vor der auf dem Ticket angegebenen Abfahrtszeit des Busses.

3.2.1. Der Fahrgast ist verpflichtet beim Einsteigen in den Bus gültige Reisedokumente vorzuweisen. Der Fahrgast ist informiert, wenn man verzichtet, die o.g. Dokumente und Ausweise vorzuweisen oder es fehlt eines von den o.g. Dokumenten und Ausweisen, der Beförderer ist berechtigt den Vertrag mit dem Fahrgast (die Fahrkarte) zu kündigen. Beförderer ist berechtigt die Fahrt abzusagen, wenn das Begleitpersonal vermutet, dass die Reisedokumente vom Fahrgast zu Unklarheiten beim Zollamt führen und dadurch Verspätungen beim Grenzübergang verursachen können. (Mehr über gültige Reisedokumente S. Punkt 3.2.2).

3.2.2. Gültige Reisedokumente – sind Dokumente, die erlauben innere bzw. äußere Grenzen eines Landes zu überschreiten, deren Gültigkeitsdauer nicht abgelaufen ist und während der vorgesehenen Fahrt nicht abläuft. Als Reisedokumente gelten: Reisepass oder Personalausweis (ID Karte einer der EU Länder) für Einfahrt und/oder Fahrt durch die EU Länder, den Schengen-Raum oder andere Länder, wenn laut Gesetzgebung dieser Länder keine weitere Reisedokumente benötigt werden. Reisepass und in den Pass eingeklebtes Visum - für Einfahrt und/oder Fahrt, Aufenthalt in einem Land, in dem laut Gesetzgebung Visumpflicht besteht; Migrationskarte. Kinderreisepass, Reisedokumente des Kindes und in den Pass eingeklebtes Visum - für Einfahrt und/oder Fahrt, Aufenthalt in einem Land, in dem laut Gesetzgebung Visumpflicht besteht. Für die Fahrt mit Kinder können weitere Reisedokumente angefragt werden – Geburtsurkunde, beglaubigte Vollmacht von den Eltern, Scheidebrief, Gerichtsbescheid usw. Verzeichnis dieser Unterlagen ist von der Gesetzgebung des Landes abhängig, von bzw. in welches das Kind verreist. Diplomatenpass, Dienstpass und Visum, wenn es laut Gesetzgebung des Ziellandes oder Transitländer angefragt wird. Rückkehrbescheinigung (wird von Konsulat ausgegeben)

3.3. Im Falle des Nichterscheinens des Fahrgastes zur Abfahrtsstelle entsprechend der Angaben auf dem Ticket wird die Fahrkarte in eine Richtung (einschließlich Umsteigen / Buswechsel) storniert, der Betrag für die stornierte Fahrt wird nicht zurückerstattet.

3.4.1 Die Ankunftszeiten in allen Bushaltestellen und Abfahrtszeiten von den Haltestellen, die keine Endstationen sind, können in ECOLINES Vertretungen und durch eine Kurzmitteilung gemäß den Anweisungen auf dem Ticket erfragt werden.

3.4.2 Der Bus hält an bestimmten Haltestellen innerhalb seiner Reiseroute auf, nach dem Fahrplan und in Anbetracht der höheren Gewalt (s. Punkte 7.8.1). Die Dauer der Pausen wird vom Fahrer oder von Busbegleiterin bekannt gegeben. Nach Ablauf der Pause fährt der Bus weiter und der Nachzügler setzt die Fahrt selbständig ohne Rückerstattung der Fahrt fort.

3.5. Kostenlos darf man zwei Gepäckstücke mit Gewichtsbegrenzung bis 30 kg, befördern und Handgepäck, das im Fahrzeuginneren bei dem Fahrgast sich befinden soll. Die genauere Information findet man in den Vorschriften der Gepäckbeförderung.

3.6.1. Zusätzliches Gepäck und Ladung werden gegen entsprechenden Zuschlag nur dann befördert, wenn im Gepäckraum noch freier Platz dazu vorhanden ist. Die freien Plätze im Gepäckraum werden vom Busfahrer beim Einstieg bestimmt, wobei man andere Faktoren berücksichtigt werden, wie Gesamtzahl der Fahrgäste auf den Fahrrouten, Fahrgastverteilung gemäß Fahrouten u.a.

3.6.2. Der Beförderer ist berechtigt, die Mitnahme des zusätzlichen Gepäcks bzw. Ladung abzusagen. Wenn der Fahrgast aus diesem Grund beschließt auf die Fahrt zu verzichten, wird auf der Fahrkarte entsprechender Vermerk von der Busbegleiterin gemacht, so dass der Fahrgast unter Vorweis dieser Fahrkarte das Abfahrtsdatum gegen eine Gebühr in Höhe von 10% vom Ticketpreis umbuchen kann. Diese Möglichkeit ist nur in ECOLINES Generalvertretungen zugänglich. Solche Fahrkarten kann man weder stornieren, noch eine Rückerstattung des Preises bekommen. Ausführliche Informationen über die Beförderungsbedingungen für Gepäck/Ladung und deren Tarife können in den Vertretungen von ECOLINES, in Bussen und auf der Internetseite www.ecolines.net nachgesehen werden.

3.7.1. Der Beförderer haftet nur für das Vorhandensein des Gepäckstückes (oder Ladung), das er zum Befördern angenommen hat, d.h. einen Gepäcksticker für das vorhandene Gepäckstück ausgestellt hat, der die Annahme des Gepäckstückes oder Ladung bestätigt. Falls das Gepäckstück vollständig oder teilweise verloren gegangen ist oder beschädigt wurde, haftet der Beförderer für die Wiederbeschaffungskosten, abzüglich der Amortisation, somit ist ein Betrag fällig, der mit der Hilfe der bestätigenden Dokumente nachgewiesen oder mit anderen rechtlichen Beweismitteln festgestellt wird.

3.7.2. Der Beförderer haftet nicht für jegliche Schäden an dem Gepäck, das laut dem Punkt 3.9.2. dieser Beförderungsbestimmungen in dem Gepäckraum nicht mitgenommen werden darf, als auch an den zerbrechlichen, verderblichen, nicht ordnungsgemäß verpackten und kostbaren Sachen (wie Geld, Dokumente, elektrische oder technische Geräte).

3.7.3. Es wird vom Busbeförderer empfohlen das kostbare Gepäck zu versichern. Der Beförderer haftet nicht für unwesentliche oder oberflächliche Schäden am registrierten Gepäck, nämlich abgebrochene Räder und Griffe, verlorene Riemchen und geringfügige Schäden, solche wie Schnitte, Kratzer, Brüche oder Flecken, die infolge einer gewöhnlichen Abtragung und Benutzung während der Fahrt entstehen können. Für das Handgepäck haftet der Fahrgast selbst.

3.8. Erscheint der Fahrgast zur Fahrt in nachlässiger bzw. unreiner Bekleidung, in betrunkenem oder betäubtem Zustand (einschließlich der Folgen der Alkohol- oder Drogenkonsums), oder auf andere Art und Weise andere Fahrgäste und/ oder Puspersonal bedrohen kann, verhält sich nicht angemessen, agressiv, verdächtig oder ist nicht im Besitz der für die Grenzüberquerung benötigten Dokumente, ist der Beförderer berechtigt, einseitig vom Vertrag zurückzutreten. In dem Fall wird dem Fahrgast der Zutritt zum Bus verwehrt. Die Begleitperson, der Busfahrer oder ein anderer Vertreter des Beförderers notiert den Grund des Vertragsbruches auf dem Ticket, mit dem der Fahrgast eine mögliche Beschwerde bei einer bevollmächtigten Vertretung von ECOLINES einreichen kann.

3.9. Dem Fahrgast ist während der Fahrt verboten:

3.9.1. In dem Bus Tiere und Vögel zu befördern.

3.9.2. Stoffe und Gegenstände mitzuführen, die das Leben und die Gesundheit der Menschen gefährden oder das Gepäck anderer Fahrgäste beschädigen könnten.

3.9.2.1. Es ist verboten zu transportieren:

  • Alle Arten von Waffen (Kampfwaffe, Dienstwaffe, Zivilwaffe und andere), ihre Bestandteile und Komponente, darunter auch antiquarische, historische Waffen, Souvenirwaffen;
  • Waffenmunition und Patronen;
  • Brennmischungen und explosionsgefährliche Stoffe;
  • Strukturell ähnliche Produkte (Haushalts- und Industrieprodukte, Attrapen und Modelle, die das Aussehen einer Waffe, Munition und Gegenständen nachahmen, deren Wirkungskraft auf der Verwendung der Brennstoffen basiert, Sportgeräte, die den Waffen und Munition baugleich sind);
  • Waren (Geräte) und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, die bei der Herstellung von Waffen und der Waffentechnik sowie für andere Zwecke angewendet werden können, die das Leben, die Gesundheit, das Eigentum gefährden.

3.9.3. Alkohol zu trinken.

3.9.4. Im Bus oder auf dem WC zu rauchen.

3.9.5. Die Fahrer, das Begleitpersonal sowie die anderen Fahrgäste zu belästigen. 3.9.6. Die Füße auf die Sitzbänke zu legen und den Gang zwischen den Sitzreihen zu versperren.

3.9.7. Auf den Sitzen oder auf dem Boden im Bus zu liegen.

3.9.8. Für die Sicherheit des Fahrgastes, sowie um anderen Fahrgästen und dem Fahrzeug keine Schäden zuzufügen, ist es verboten, sich während der Fahrt im Fahrgastraum ohne besondere Notwendigkeit zu bewegen und in Durchgängen zu.

3.9.9. Im Falle von Handlungen, die in Punkten 3.9.1. - 3.9.8. angegeben sind, gilt der Vertrag mit dem Fahrgast als aufgelöst aufgrund des groben Verstoßes, der dem Leben und der Gesundheit der anderen Fahrgäste und der Busbegleitung einen Schaden zufügen könnte. Das Geld für das Ticket wird nicht erstattet. Der Beförderer ist berechtigt, den Fahrgast abzusetzen in dem nächstliegenden Ort oder auf den Parkplätzen am Straßenrand. Nach dem Aussetzung des Fahrgastes lehnt der Beförderer jegliche Verantwortung für das weitere Geschehen mit dem Fahrgast ab. Ein Anspruch auf Rückerstattung und/oder Beschwerden darüber werden nicht angenommen.

3.10.1 Entstehen einem Fahrgast Probleme mit den staatlichen Behörden oder missachtet dieser die Verhaltensregeln im Bus, ist der Beförderer berechtigt, einseitig den Fahrgast des Busses zu verweisen oder gemäß den Forderungen der staatlichen Behörden zu handeln. In solchen Fällen wird der Fahrpreis nicht erstattet.

3.10.2 Der Fahrgast ist verpflichtet, die Verluste des Beförderers zu entschädigen, die aufgrund der Ankunft des Fahrgastes ins Folgeland (Transitland) mit dem Fahrzeug des Beförderers ohne ein gültigen Dokument (Reisepass und/oder Visum, ein anderes Dokument), das berechtigt, ins Land einzureisen, entstanden sind.

3.10.3 Der Fahrgast soll schonend mit der Ausrüstung des Busses umgehen und seine Beschädigungen vermeiden. Der Fahrgast trägt eine materielle Verantwortung für Schäden, die dem Fahrzeug angerichtet wurden und ist verpflichtet, dem Beförderer den Schadenersatz zu leisten.

3.11. Besondere Bedingungen:

3.11.1. Fahrgäste mit den reservierten Sitzplätzen 1-4 müssen unbedingt angeschnallt sein, wenn die Sitzplätze mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind. .

3.11.2. Sitzplätze 1-4 dürfen nur von Personen, die älter als 14 Jahre sind, belegt werden.

3.11.3. Kinder bis 12 Jahren dürfen nur in Begleitung einer volljährigen Person reisen. 

3.11.4. // entfällt ab 15.05.2018

3.11.5. Bei dem Erwerb von mehreren Plätzen, muss jeder zusätzliche Platz nach der Preisstufe „Pers. > 60, Behinderte, Extraplatz“ bezahlt werden. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.

3.11.6. Aus den Sicherheitsgründen werden pflegebedürftige Personen (Sinnesbehinderung, kurzzeitige oder ständige Bewegungsbehinderung, seelische Behinderung) nur in Begleitung einer anderen volljährigen Person zur Reise zugelassen. Die Begleitperson soll eine Person ohne besonderen Bedürfnissen sein.

3.11.7. Beim Kauf der Fahrkarte im Bus kann sich der Fahrkartenpreis von dem Preis in Agenturen oder im Internet unterscheiden. Für die in den Bussen erworbene Fahrkarten gelten die Sonderangebote und Rabatte nicht, sowie nehmen solche Fahrkarten nicht im Loyalitätssystem teil.

4. Ticketkauf, Ticketrückgabe und Änderungen der darin registrierten Daten

4.1. 1. Der Beförderer garantiert und haftet nur für die Beförderung des Fahrgastes in den im Ticket angegebenen Ort. Im Ticketpreis sind die Krankenversicherung und die Versicherung des Gepäcks nicht inbegriffen. Diese können bei den Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden.

4.1.2 Während der Fahrt werden zusätzliche Dienstleistungen angeboten, deren Vorhandensein oder Mangel von der Fahrtrichtung und Gesamtzeit abhängig sind – gegen Bezahlung (Buffet), kostenlos (Begleitpersonal, Video, Toilette, Klimaanlage, Reisedecke, Wi-Fi, 220 V, Kaffeemachine, individueller integrierter Multi-Media-Bildschirm (ohne Kopfhörer) u.a.)

4.1.3. Laut dem Busfahrplan ist keine Zeit für die Erledigung von Tax Free / Duty Free vorgesehen.

4.2.1. Alle Sitzplätze im Bus sind gleich komfortabel. Der Beförderer ist berechtigt ohne Vorwarnung die auf der Fahrkarte angegebene Sitzplatznummer zu ändern wegen des Buswechsels, um die Sicherheit anderer Fahrgäste und der Busbesatzung sicherzustellen oder um die maximale Beförderungsqualität anzustreben. Das Busschema beim Fahrkartenkauf dient nur zu Informationszwecken. Es sind Änderungen des Busmodells, in der Anordnung der Sitzplätze und Gänge möglich.

4.2.2. Wenn die Sitzplätze vom Hersteller mit Sicherheitsgurten ausgestattet sind, soll der Fahrgast während der Fahrt angeschnallt bleiben.

4.3. Wurde das Ticket mit einer zusätzlichen Ermäßigung erworben, so muss man während der Fahrt ein Dokument bei sich haben, das die Gültigkeit der Ermäßigung bestätigt. Falls es auf der Route die Ermäßigungen für bestimmte Altersgruppen vorgesehen sind (Kinder, Jugendliche, Personen > 60), so wird die Ermäßigung gemäß dem Alter zum Zeitpunkt der ersten Fahrt (Hinfahrt) verwendet. Für Studenten gilt ISIC als Bestätigung für diese Ermäßigung. Sollte der Ausweis fehlen, der die Gültigkeit der Ermäßigung bestätigt, so kann der Fahrgast nur dann einen Anspruch auf die Nutzung dieser Fahrt nehmen, soweit er eine Zuzahlung bis zum vollem Ticketpreis (ohne Ermäßigung) leistet.

4.4.1. Stimmen die auf dem Ticket angegebene Daten mit den Fahrtdaten (die Route, Abfahrtszeit, die Endstation, die Fahrtrichtung und die Tarifkategorie) oder den vom Fahrgast bei der Abfahrt vorgelegten Dokumenten nicht überein, hat der Fahrgast keinen Anspruch auf die Nutzung dieser Fahrt. 

4.4.2. In der Fahrkarte wird der volle Name des Fahrgastes (Vorname und Name ohne Abkürzungen, Koseformen oder Pseudonymen) gemäß der im Reisedokument eingetragenen Daten angegeben. Wenn diese Anforderung nicht erfüllt ist, dann hat der Fahrgast kein Recht, diese Fahrt zu nutzen.

4.4.3. Die Fahrkarte wird in solchen Fällen (Punkt 4.4.1., 4.4.2.) storniert, der Betrag für die Fahrkarte wird nicht zurückerstattet. Um die Fahrt anzutreten, muss der Fahrgast neue Fahrkarte mit korrekten Daten erwerben.

4.5. Bis zur ersten Fahrt (Hinfahrt) kann gegen einen Zuschlag von 10% des Fahrpreises der Vor- und /oder Nachname des Fahrgastes geändert werden, sofern andere Anagben (Route, Endstationen, Richtung und Tarifkategorie) unverändert bleiben. Diese Dienstleistung ist nur bei den bevollmächtigten Vertretungen von ECOLINES erhältlich oder bei der Busbegleiterin. In den Fahrkarten, die im persönlichen Kundenkonto des ELS Teilnehmers erworben wurden, kann der Namenswechsel nicht durchgeführt werden.

4.6. Bis zur ersten Fahrt (Hinfahrt) können die Endstationen innerhalb einer Route geändert werden (außer dem Beförderer – «UKRAINIAN LINES» LLC und «AAZ TRADING-AUTOLUX» LLC). Dieser Service ist nur bei den bevollmächtigten Vertretungen von ECOLINES (außer in der Ukraine) erhältlich. Kostet die geänderte Fahrt mehr als die vorherige, muss der Fahrgast eine Zuzahlung leisten. Ist diese aber günstiger als die vorherige, wird die Differenz nicht ausgezahlt.

4.7. Verlorene Tickets können bei der Agentur, bei der das Ticket gekauft wurde, gemäß den Geschäftsbedingungen dieser Agentur erneut ausgestellt werden. Bei Verlust von Fahrkarten mit offenem Datum ist es nicht möglich, eine Ersatzfahrkarte auszustellen. Änderungen des Reisedatums bei den Ersatzfahrkarten sowie eine Rückgabe mit Erstattung sind nicht möglich.

4.8. Wenn der Kunde die Ticketnummer und den Sicherheits- Code kennt, kann er den Fahrschein kostenlos auf der ECOLINES-Homepage www.ecolines.net ausdrucken. Wenn der Fahrgast solche Möglichkeit nicht hat, kann er ein Duplikat bei der Busbegleiterin dieser Route (außer bei dem Beförderer «UKRAINIAN LINES» LLC und «AAZ TRADING-AUTOLUX» LLC) oder bei den bevollmächtigten Vertretungen von ECOLINES (außer in der Ukraine) erhalten.

4.9. Eine Änderung des Reisedatums und/oder der Abfahrtszeit kann nicht später als 24 Stunden vor dem auf der Fahrkarte angegebenen Reisedatum und Abfahrtszeit vorgenommen werden. Die Änderung des Datums und/oder der Abfahrtszeit kann auf der Internetseite www.ecolines.net sowie in jeder Agentur, die ECOLINES Fahrkarten verkauft, vorgenommen werden.

Ist der Fahrpreis zum Zeitpunkt der Datums- und/oder Uhrzeitänderung höher als der auf der Fahrkarte angegebener Preis, dann wird der Fahrgast angeboten, eine neue Fahrkarte zu bezahlen. Bei den Fahrkarten, die im Internet erworben wurden, wird der Betrag für die alte Fahrkarte auf das Konto des Käufers erstattet. Der Preis für die alte Fahrt für die Fahrkarte, die in einer Agentur erworben wurde, wird in der jeweiligen Verkaufsstelle erstattet.

In den bevollmächtigten ECOLINES Vertretungen ist dieser Service der Datums- und/oder Uhrzeitänderung kostenlos, andere Agenturen können jedoch dafür Bearbeitungsgebühren gemäß ihren Geschäftsbedingungen berechnen.
Wird das Datum und/oder Uhrzeit telefonisch geändert, werden keine Reklamationen wegen eventueller Fehler entgegengenommen.

4.10. Offenes Datum

4.10.1. Das offene Datum ist möglich nur für Tickets nach dem Standarttarif, einschließlich Alterstarifkategorie. Das Ticket mit offenem Datum ist 1,5 Jahr vom Tag des Ticketkaufs gültig. Die Gültigkeit des Tickets ist auf dem Ticket angegeben. Das Datum der Fahrt zu öffnen, ist nur in den Agenturen oder in den Vertretungen von Ecolines möglich.

4.10.2. Vor der Abfahrt ist der Fahrgast verpflichtet, die Fahrkarte mit offenem Datum für die gewünschte Fahrt zu registrieren. Die Fahrgäste, die unregistrierte Fahrkarten mit offenem Datum für die Fahrten der Beförderer ECOLINES haben, werden zur Fahrt nicht zugelassen.

4.10.3. Das Datum kann man selbstständig unter www.ecolines.net, über die mobile App sowie auch in jeder Agentur, die ECOLINES Fahrkarten verkauft, registrieren. Ist der Fahrpreis zum Zeitpunkt der Datumsänderung höher als der auf der Fahrkarte angegebener Preis, dann wird der Fahrgast angeboten, eine neue Fahrkarte zu bezahlen. Bei den Fahrkarten, die im Internet erworben wurden, wird der Betrag für die alte Fahrkarte auf das Konto des Käufers erstattet. Der Preis für die Fahrkarte mit offenem Datum, die in einer Agentur erworben wurde, wird in der jeweiligen Verkaufsstelle erstattet.

4.11. Für Tickets, die nach Sonderangeboten oder mit Ermäßigungen erworben wurden, können folgende Beschränkungen gelten: die Frist der Ausführung der Fahrt, Möglichkeit der Datumsänderung, Möglichkeit der Stornierung der Fahrt. Diese Beschränkungen werden in Bedingungen des Sonderangebots oder des Rabattes und auch selbst auf dem Ticket angegeben. Sonderangebote und Ermäßigungen können nur für bestimmte Länder oder für bestimmte Währung gelten.

5. Rücktritt von der Fahrt

5.1.Der Rücktritt von der Fahrt muss nicht später als 1,5 Stunden vor der Abfahrt des Busses eingereicht werden. Bei nicht rechtzeitig stornierter Fahrt wird der Fahrpreis nicht erstattet. Wenn man eine "Hin-und Rück" Fahrt gebucht hat, so kann man entweder die gesamte Fahrt (hin und zurück), oder nur die Rückfahrt stornieren. Es ist nicht möglich, nur die Hinfahrt zu stornieren. 

5.2.Die Fahrt kann storniert werden:

5.2.1. Bei der Agentur, bei der das Ticket gekauft wurde.

5.2.2. In Ausnahmefällen, wenn es nicht möglich ist, bis zur Abfahrt in der Verkaufsagentur, wo das Ticket gekauft wurde, zu erscheinen, kann die Fahrt bei den bevollmächtigten ECOLINES Vertretungen storniert werden.

5.2.3. Nicht später als 1.5 h vor der Abfahrt des Busses im Internet unter www.ecolines.net im Bereich "Ihre Tickets", “Fahrt stornieren“. Stornierung gilt als erfolgreich nach dem Erhalt der entsprechenden Bestätigung über den durchgeführten Vorgang.

5.2.4. Nicht später als 1.5 h vor der Abfahrt des Busses per SMS an die auf dem Ticket angegebene Nummer. Stornierung gilt als erfolgreich nach dem Erhalt der entsprechenden SMS über den durchgeführten Vorgang.

5.3. Erstattungen für eine nicht genutzte Fahrt werden ausgezahlt:

5.3.1. In der Agentur, in der das Ticket gekauft wurde, unter Vorlage des Tickets, einer rechtzeitig gemachten Stornierung, des Kassenbons und des Ausweises.

5.3.2. Erstattung kann man innerhalb von 6 Monaten nach der Stornierung erhalten.

5.3.3. Erstattung für Tickets, die im Internet gekauft wurden, findet bis zu 15 Tage durch Rücküberweisung auf das Konto, von dem die Zahlung erfolgte, statt. Im Fall von andauernden staatlichen Feiertagen kann die Frist der Rückzahlung nach unabhängigen vom Beförderer Gründen verlängert werden.

5.3.4. Wenn das Ticket für Yandex-Geld erworben wurde, dann innerhalb von 15 Tagen nach dem Empfang vom Administrator des ausgefüllten Antrags des Kunden. Im Fall von andauernden staatlichen Feiertagen kann die Frist der Rückzahlung nach unabhängigen vom Beförderer Gründen verlängert werden.

5.3.5. Die Erstattung für die Fahrkarte, die im Internet über WEB PAY oder Easy Pay mit weißrussischen Rubels erworben wurde, wird im Büro ECOLINES Belarus in Minsk, Bobruiskaja Str. 21 - 3 gegen Vorlage eines Passes ausgezahlt.

6. Erstattungen für nicht genutzte Fahrten

6.1. Bei Stornierung der Fahrt mindestens 24 Stunden vor der Abfahrt werden 70% vom Fahrpreis zurückerstattet.

6.2. Bei Stornierung der Fahrt innerhalb der 24 Stunden und bis zu 1,5 Stunde vor der Abfahrt des Busses werden 50% zurückerstattet.

6.3. Wenn die Fahrkarte weniger als 1,5 Stunde vor der auf dem Ticket angegebenen Abfahrtszeit des Busses oder nach der Abfahrt des Busses storniert wird, kann der Fahrpreis nicht mehr erstattet werden.

6.4. Verzögert sich die auf dem Ticket angegebene Abfahrtszeit wegen des Verschuldens des Beförderers, hat der Fahrgast Recht von der Fahrt zurücktreten und unter der Vorlage des Tickets und einer ausgefüllten Stornierung 100% des Fahrpreises zurückerstattet bekommen.

6.5. Wird die Fahrt wegen Verschuldens seitens des Beförderers abgesagt, werden 100% des Fahrpreises und die direkten Kosten, die mit der Anreise zur Haltestelle verbunden sind unter Vorlage entsprechender Nachweise erstattet.

6.6. Falls die auf dem Ticket angegebene Kunden Telefon- bzw Handynummer nicht stimmen sollte und es des weiteren keine Möglichkeit gab, den Kunden zu erreichen und über eine SMS zu benachrichtigen, lehnt der Beförderer von sich jede Verantwortung für die rechtzeitige Informierung des Kunden über irgendwelche Veränderungen, die mit der Fahrt verbunden sind, ab. In diesem Fall werden keine Reklamationen entgegengenommen.

7. Handhabung von Beschwerden und Reklamationen

7.1.1. Reklamationen über Abweichungen von Fahrplänen werden nur dann bearbeitet und Entschädigungen dafür geleistet, wenn diese wegen des Verschuldens des Beförderers entstanden sind.

7.1.2. Der Fahrgast trägt volle individuelle Verantwortung für nicht ordnungsgemäße Ausführung der Dokumente für den Grenzübergang bei der Fahrt. Im Falle der Nichtzulassung des Fahrgastes zur Fahrt oder beim Entfernen des Fahrgastes vom Bus während der Kontrolle werden die Fahrtkosten nicht zurückerstattet und die Ansprüche in diesem Zusammenhang werden nicht angenommen.

7.2.1. Beschwerden und Reklamationen von den Fahrgästen bezüglich einer Fahrt (zusammen mit der Kopie des Tickets und anderen bestätigenden Belegen) sind an den Beförderer, der die entsprechenden Fahrt durchgeführt hat, innerhalb von 90 Tagen nach dem Reisedatum auf der Internetseite des Beförderers im Bereich Information – Beschwerden zu richten.

Für die Durchführung einer gründlichen und operativen internen Untersuchung zu den Umständen des Vorfalls, sowie für die Behebung von möglichen berechtigten Mängel und für die Ausschließung der neuen Mängel, empfehlen die Beförderer die Beschwerden und die Reklamationen innerhalb kürzester Zeit nach der Fahrt dem Beförderer zusenden. 

7.2.2. Die Anschrift des Beförderers kann man bei der Agentur, wo das Ticket gekauft wurde, oder auf der Internetseite der Beförderer www.ecolines.net erfahren. Die volle Verantwortung über die Qualität der Fahrt trägt das Unternehmen, von dem die entsprechende Fahrt ausgeführt wurde.

7.2.3. In Ausnahmefällen kann die Beschwerde (außer dem Beförderer  «UKRAINIAN LINES» LLC und «AAZ TRADING-AUTOLUX» LLC) oder auf die E-Mail Adresse [email protected] eingereicht werden.

7.2.4. Die Vertretung, die die Reklamation angenommen und weiter an den Beförderer geleitet hat, trägt keine Verantwortung für Tätigkeit der Firma-Beförderer bei Betrachtung der Reklamation und für Inhalt der Antwort.

7.2.5. Die Reklamationen werden von Firma-Beförderer innerhalb von 90 Tagen ab dem Empfang aller bestätigenden Dokumente betrachtet. Falls die Reklamation und/oder bestätigende Dokumente des Fahrgastes in der Sprache geschrieben sind, die sich von der Staatssprache der Firma-Beförderer unterscheiden, kann die Frist der Betrachtung für den Zeitraum verlängert werden, der für Übersetzung der Dokumente notwendig ist, aber nicht weniger als 15 Arbeitstage.

7.2.6. Der Beförderer behält sich das Recht, die Anträge, Vorschläge und persönliche Fragen der Fahrgäste mündlich zu beantworten.

7.3. Wird die Abfahrtszeit wegen des Verschuldens des Beförderers verzögert, der Fahrgast aber dennoch die Fahrt antreten möchte, werden keine Beschwerden über die Abfahrts- und Ankunftsverspätung entgegen genommen. Möchte der Fahrgast die Fahrt nicht in Anspruch nehmen, muss er gemäß 6.4. handeln.

7.3.1. Falls die Fahrt durch die Schuld des Beförderers abgesagt wird, jedoch ist der Fahrgast einverstanden, das Abfahrtsdatum zu ändern und die Fahrt später zu benutzen, werden die Reklamationen und Ansprüche auf Rückerstattung der zusätzlich entstandenen Kosten nicht angenommen.

7.4. Erzwungene Aufenthalte wegen technischer Gründe während der Fahrt:

7.4.1. Wird die Fahrt wegen des Verschuldens des Beförderers unterbrochen und der Beförderer kann keine Möglichkeit zum Umsteigen auf einen anderen Bus sichern, wird dem Fahrgast, der von der Reise zurücktritt, eine Entschädigung für die nicht genutzte Strecke entsprechend dem Wert des erworbenen Tickets ausgezahlt oder der Beförderer kompensiert den Preis der Fahrkarte für einen anderen Bus (oder den Preis für einen Sitzplatz in dem Zug, wenn diese Strecke von Bussen nicht befahren wird) bis zur auf dem Ticket angegebenen Endstation.

7.4.2. Die zugelassene Verzögerung des Busses während der Fahrt wegen des Verschuldens des Beförderers beträgt 10% der gesamten für die Strecke vorgesehenen Fahrtzeit. Falls die Verzögerung wegen des Verschuldens des Beförderers jedoch die zugelassene Zeit überschreitet, wird dem Fahrgast eine Entschädigung seitens des Beförderers für die länger als zulässige Verzögerungsfahrtzeit ausgezahlt.

7.5. Der Fahrgast muss alle ihn betreffende und benötigte Informationen vor dem Ticketkauf in Erfahrung bringen, darunter auch die Information über die Ausführung der Fahrt, die genaue Strecke, den im Bus vorhandenen Service, die für den Grenzübertritt benötigten Dokumente u.ä. Diese Information erteilen mündlich oder schriftlich die Kundenberater der bevollmächtigten Vertretungen von ECOLINES im Rahmen ihrer Kompetenzen.

7.6. Der Fahrgast ist verpflichtet die Richtigkeit seiner auf dem Fahrschein eingetragenen Daten gleich nach dem Erhalt des Fahrscheins zu überprüfen. Reklamationen über die auf dem Ticket eingetragenen Daten werden nur am Tag des Ticketkaufs entgegengenommen. Danach werden alle Änderungen nur gemäß Punkt 4.5 und 4.6 dieser Bedingungen vorgenommen.

7.7.1. Im Falle von unvorhersehenen Umständen hat der Beförderer das Recht, die Fahrten zu ändern/abzusagen, indem man die Fahrgäste darüber telefonisch auf die beim Ticketkauf angegebene Rufnummer informiert (für die im Internet gekaufte Fahrkarten per E-Mail und / oder telefonisch).

7.7.2. Um bessere Dienstleistungen seitens der Beförderer zu gewährleisten, sowie in den Fällen, in denen dem Fahrgast keine Möglichkeit zur Kommunikation (Telefon, E-Mail) zur Verfügung steht, empfehlen die ECOLINES Beförderer eindringlich, frühestens einen Tag vor der Fahrt den Bereich „Meine Fahrkarte“ aufzusuchen und die Reiseinformationen zu aktualisieren.

7.8. Der Beförderer haftet nicht für:

7.8.1. Die Abweichungen von dem Fahrplan, Verspätungen der Abfahrtszeit, die durch höhere Gewalt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Wetterbedingungen, Verkehrsstaus, Handlungen der offiziellen Behörden, Grenzübergänge) oder durch Verhalten seitens der Fahrgäste oder durch andere Gründe (z.B. technische Probleme mit dem Bus während der Anfahrt des Busses zum Abfahrtsort) verursacht wurden und die der Beförderer trotz der ausgeführten Arbeiten nicht vorhersehen und beseitigen konnte.

7.8.2. Jegliche Schäden, die dem Fahrgast aufgrund der Abweichungen vom Fahrplan entstanden sind, außer wenn diese durch bewußten Mißbrauch oder Fahrlässigkeit des Beförderers entstanden sind.

7.8.3. Jegliches Umsteigen auf andere Transportmittel, außer für Umsteigen, das in einem Ecolines- Ticket angegeben wird. Soll wegen Abweichungen vom Fahrplan kein Umsteigen auf Busse anderer Ecolines- Routen gesichert werden, muss ECOLINES ein alternatives Transportmittel sichern.

7.8.4. Jegliche Schäden, die aufgrund einer strafbaren Handlung einer Privatperson (darunter Fahrgäste, Verkehrsteilnehmer oder Besatzung) entstanden sind.

7.8.5. Probleme des Fahrgastes mit staatlichen Behörden wegen seiner Reiseunterlagen (Pass, Visa, Versicherung usw.) oder des Inhalts seines Gepäcks.

7.8.6. Für Sachen, die im Bus vergessen oder zurückgelassen sind. Die im Bus zurückgelassenen Sachen werden bei der Geschäftstelle des Beförderers, der diese Route bedient hatte, gelagert. Falls die in dem Bus zurückgelassenen Sachen kurzlebige Verbrauchsgüter sind, werden diese unverzüglich verwertet. Falls der Besitzer der zurückgelassenen Sachen sich innerhalb eines Monats nicht meldet, übergeht das Eigentumsrecht dieser Sachen auf den Beförderer. Für die Lagerung der zurückgelassenen Sachen (ab 3 Tagen)hat der Besitzer eine Gebühr von 50 EUR beim Abholen zu entrichten.

8. Besondere Bedingungen

8.1. Die Wirksamkeit von einzelnen Punkten der vorliegenden Vorschriften kann kurzfristig unterbrochen sein, indem keine vorläufige Benachrichtigung gemacht wird, worüber die entsprechende Überschrift auf dem Ticket zeugt.

8.2. Wenn man eine Fahrkarte mit der oben genannten Überschrift erworben hat, so kann man sich nicht auf den Punkt der Vorschriften berufen, der vor der Einführung von besonderen Bedingungen gültig war. Die Ansprüche bezüglich solcher Fahrkarten werden nicht angenommen.

8.3. Das Einsteigen von Fahrgästen an den Haltestellen Riga / Airport, Riga (Juglas iela), Riga (Plavnieki-2), Salacgriva, Aizkraukle, Valmiera, Jekabpils, Bauska, Tallinn (Vana-Pääsküla), Parnu, Narva, Kohtla-Jarve, Vilnius (Ukmergės g.), Panevezis erfolgt NUR beim Vorhandensein einer vorher erworbenen Fahrkarte.

8.4. Beim Kauf der Fahrkarte akzeptiert der Kunde, dass ECOLINES die E-Mail Adresse und Telefonnummer des Kunden für die Marketingzwecke, insbesondere für die Zusendung kommerzieller Information (kostenlose Information über Ermäßigungen und Sonderangebote von ECOLINES) per E-Mail oder SMS nutzen könnte.

8.5. Wenn der Grund für die Fahrtabsage die Umstände Höherer Gewalt sind (force majeure), dann bleiben alle für die abgesagte Fahrt erworbene Fahrkarten gültig und werden auf offenes Datum umgebucht. Solche Fahrkarten sind nicht erstattungsfähig.

Unter den Umständen Höherer Gewalt werden im Rahmen dieser Vorschriften auch die Entscheidungen der staatlichen Behörden zur Verkehrseinschränkungen innerhalb des Landes und/oder zwischen den Länder (teilweise oder vollständiges Verbot für die Durchführung des nationalen und/oder internationalen Personenverkehrs) verstanden.


Vorschriften der Gepäckbeförderung

  1. Fachausdrucke in den Vorschriften
  2. Allgemeine Vorschriften
  3. Kostenlose Gepäckbeförderung
  4. Mitnahme vom zusätzlichen Gepäck
  5. Beförderung von Sondergepäck
  6. Absage der Gepäckmitnahme

1. Fachausdrucke in den Vorschriften

1.1. Das Gepäck – persönliche Sachen des Fahrgasts, die für den Transport im Gepäckraum des Busses vorgesehen sind.

1.2. Handgepäck – kleine Sachen für den persönlichen Gebrauch, die die Größe von 45 cm х 35 cm х 20 cm und das Gewicht von 5 kg nicht überschreiten (Oberkleidung, Handtasche, Wasserflasche, Regenschirm, Notebook u.a.).

2. Allgemeine Vorschriften

2.1. Bei der Gepäckbeförderung im Gepäckraum des Busses, haftet der Beförderer nur für das Vorhandensein des Gepäckstückes, aber nicht für dessen Intaktheit oder Funktionsfähigkeit. Der Beförderer haftet nicht für die unwesentliche oder oberflächliche Beschädigungen am Gepäck, nämlich gebrochene Räder und Griffe, verlorene Riemchen und geringfügige Schaden, solche wie Schnitte, Kratzer, Brüche oder Flecken, die infolge einer gewöhnlichen Abtragung und Benutzung während der Fahrt entstehen können. Für die Sicherheit des Handgepäcks haftet der Fahrgast selbst.

2.2. Bei der Zahlung für das zusätzliche Gepäck, erhält der Fahrgast eine Quittung, aufgrund deren er später in der jeweiligen ECOLINES - Generalvertretung einen Kassenzettel bekommen kann. Das zusätzliche Gepäck wird ohne diese Quittung nicht befördert.

2.3. Jede beförderte Gepäckeinheit wird mit einem Aufkleber mit einer Nummer versehen. Der entsprechende Aufkleber mit gleicher Nummer wird auch auf die Fahrkarte oder auf das Fahrkartenduplikat des Fahrgastes eingeklebt.

2.4. Bei der Gepäckabgabe muss der Fahrgast in Aussichit nehmen, dass während der Fahrt der Zugang zu den persönlichen Sachen im Gepäckabteilung geschlossen ist.

2.5. Die Gepäckrückgabe erfolgt nur gegen die Vorlage des entsprechenden Gepäckaufklebers durch den Fahrgast.

2.6. Der Beförderer empfiehlt dem Fahrgast vor der Reise sein Gepäck zu versichern.

2.7. Für das Handgepäck während der Fahrt, unter anderem auch während der Haltestellen und der Grenzübergänge haftet der Fahrgast selbst.

2.8. Aus Sicherheitsgründen und nach Aufforderung des Beförerers ist der Fahrgast verpflichtet den Inhalt seines Gepäcks vorzuzeigen. Im Falle einer Verweigerung ist der Beförderer berechtigt, dem jeweiligen Fahrgast den Antritt zur Fahrt zu verweigern.

2.9. Das Gepäck ohne Fahrgast wird nicht befördert.

2.10. In den Allegmeinen Beförderungsbedingunen und den Vorschriften der Gepäckbeförderung sind die maximale liniare Größe des Gepäcks bestimmt. Die Überschreitung der angegebenen Maße ist mit einer zusätzlichen Gebühr für den Gepäcktransport oder mit einer Absage des Gepäcktransports verbunden.

3. Kostenlose Gepäckbeförderung

3.1. Man darf kostenlos befördern:

3.1.1. Ein Handgepäck, das im Fahrgastraum bei dem Fahrgast sich befinden muss. Das Handgepäck befindet sich unter dem Sitz oder auf der Gepäckablage. Es ist verboten, das Handgepäck im Gang unterzubringen.

3.1.2. Bis zu 2  (zwei) Gepäckeinheiten, das Gewicht jeder Einheit darf nicht 30 kg überschreitet.

Das Volumen wird folgendermaßen verteilt:

3.1.2.1. Für 1 (eine) Gepäckeinheit die lineare Größe darf nicht die Maße 50*50*80 cm überschreiten, inklusive Räder, Taschen und Griffe.

3.1.2.2. Für 2 (zwei) Gepäckeinheiten die lineare Größe darf nicht die Maße 65*30*45 cm überschreiten, inklusive Räder, Taschen und Griffe.

3.1.2.3. //Entfällt ab 1.03.2020 // 

3.1.3. Für Kinder - ein Kinderwagen (nur zusammengeklappt), unter der Bedingung, dass es kein anderes Gepäck gibt.

3.1.4. Für Behinderte - ein Rollstuhl (nur zusammengeklappt).

3.1.5. Die Beförderung von Touristenrucksäcken in der Gepäckabteilung ist begrenzt, nicht mehr als eine Einheit pro Fahrgast. Bei der Beförderung eines Touristenrucksacks wird das zusätzliche Gepäck ohne vorherige Genehmigung des Beförderers nicht zum Transport angenommen.

Wenn die Abmessungen eines Touristenrucksacks, die für die kostenlose Gepäckbeförderung festgelegten Abmessungen überschreiten, dann wird eine zusätzliche Gebühr laut dem Punkt 4.3. erhoben.

4. Mitnahme vom zusätzlichen Gepäck

4.1. Das zusätzliche Gepäck wird nur beim Vorhandensein vom freien Platz im Gepäckraum des Busses und gegen eine Zuzahlung befördert. Die freien Plätze im Gepäckraum werden vom Busfahrer während der Fahrt bestimmt, wobei man die Gesamtzahl der Fahrgäste im Bus, die Verteilung nach den Städten und andere Faktoren in Betracht zieht. Die Befröderer empfehlen das zusätzliche Gepäck vorher mit den Beförderer zu vereinbaren (mindestens 5 Werktage vor dem Reiseantritt).

4.1.1. Der Beförderer ist berechtigt die Mitnahme des zusätzlichen Gepäcks abzusagen. Wenn der Fahrgast in diesem Fall beschließt von der Fahrt zurückzutreten, annuliert die Busbegleiterin oder das Bordpersonal die Fahrt und lässt auf der Fahrkarte des Fahrgastes einen Vermerk. Solche Fahrkarten kann man weder stornieren, noch eine Rückerstattung erhalten. Der Fahrgast hat das Recht, in seinem Kundenkonto des Loyalitätsystems eine neue Fahrt mit einer Ermäßigung zu erwerben.

4.1.1.1. A Die Fahrgäste, die sich im Loyalitätsystem registriert haben, können einen Antrag zusammen mit den Nachweisunterlagen (Fahrkarte mit dem Absagevermerk der Beförderung vom zusätzlichen Gepäck) und dem ID Code an die Adresse [email protected] senden. Innerhalb von 3 Werktagen wird im Kundenkonto des Teilnehmers des Loyalitätsystems eine Ermäßigung in Höhe von 90% von der Fahrtpreis zur Verfügung gestellt, die er für die neue Fahrt anwenden könnte. Es ist notwendig, die Mitnahme vom zusätzlichen Gepäck mit dem Beförderer vorher abzustimmen. Die Gewährung dieser Ermäßigung bedeutet nicht, dass die Zustimmung zum Gepäcktransport erhalten wurde.

4.1.2. Beim Vorhandensein vom freien Platz im Bus darf man nicht mehr als 2 Einheiten des zusätzlichen Gepäck je Fahrgast transportieren. Im Falle einer zusätzlichen Gepäckeinheit dürfen die Längenmaße 50*50*80 cm nicht überschreiten. Für zwei Gepäckeinheiten dürfen die Längenmaße jeder Einheit die Maße 65*30*45 cm nicht überschreiten, inklusive Räder, Taschen und Griffe.

4.2. Für jede zusätzliche Gepäckeinheit wird eine Gebühr in Höhe von 30 EUR (bis zu 30 kg) in bar erhoben. Bei der Zahlung in einer anderen Währung erfolgt die Berechnung nach dem gültigen Bankkurs des EUR.

4.3. Für jede Gepäckeinheit, die im Punkt 3.1.2. angegebene Längenmaße überschreitet, wird eine Zahlung in Höhe von 20 EUR in bar erhoben. Bei Zahlung in einer anderen Währung erfolgt die Berechnung nach dem gültigen Bankkurs des EUR.

4.4. In dem Zeitraum vom 15.05. bis zum 15.09. und vom 15.12. bis zum 15.01. ist die Beförderung des zusätzlichen Gepäcks begrenzt. Das zusätzliche Gepäck wird nur nach der schriftlichen Genehmigung des Beförderers transportiert.

4.5. Der Fahrgast bestätigt beim Einstieg in den Bus und mit der Zahlung einer Gebühr für das zusätzliche Gepäck oder für die Überschreitung seiner Größe oder Gewichts, dass er alle erforderliche Informationen zur Zahlungshöhe für das Gepäck und die Begründung ihrer Erhebung von dem Beförderer erhalten hat. Der Fahrgast ist zur Anforderung der schriftlichen Aufnahme von Gepäckabmessungen (auf der Fahrkarte oder der Quittung) bei der Abfahrt berechtigt. Solcher Vermerk wird von dem Mitarbeiter des Beförderers getätigt.

5.Beförderung von Sondergepäck

5.1. Sportausrüstung

Für jede Fahrt wird nur eine begrenzte Anzahl der Sportausrüstung angenommen, aus dem Grunde müssen die Fahrgäste, die die Sportartikel mitnehmen möchten, den Transport mit dem Beförderer im Voraus vereinbaren.

5.1.1. Fahrrad

5.1.1.1. Die Fahrräder (zerlegt und eingepackt) werden nach der schriftlichen Genehmigung zum Transport auf den Buslinien Riga-Tallinn, Riga – Tartu, Riga – Vilnius, Riga – Kaliningrad, Riga – Minsk, Riga – Marijampole, Liepaja – Marijampole, Kaliningrad – Warschau, Kaliningrad – Gdynia, Tallinn - St.Petersburg befördert. Die Gebühr dafür beträgt 30 EUR. Diese Dienstleistung kann auch vorher in einer der ECOLINES Vertretung bezahlt werden. Bei Zahlung in einer anderen Währung erfolgt die Berechnung nach dem gültigen Bankkurs des EUR.

5.1.1.2. Auf den anderen Strecken werden die Fahrräder nur mit der schriftlichen Genehmigung des Beförderers und nach dem vereinbarten Preis transportiert.

5.1.1.3. Die lineare Größen des verpackten und zerlegten Fahrrads dürfen nicht die Maße von 130*100*30 cm überschreiten.

5.1.2. Andere Sportausrüstung

Die Sportausrüstung wird nur mit der schriftlichen Genehmigung des Beförderers im Gepäckraum des Busses nach dem vereinbarten Preis transportiert.

Das maximale Längenmaß sollte nicht 1.80 m überschreiten.

5.1.3. Roller (Hoverboard, elektrisches Einrad) und Elektroroller

Roller und Elektroroller werden nur zusammengeklappt und verpackt nach der schriftlichen Genehmigung des Beförderers zum Tranport angenommen. 

Wird der Fahrgast im Gepäckraum als Gepäck nur den zusammengeklappten und verpackten Roller / Elektroroller transportieren oder das Gesamtgepäck, einschließlich dieses Inventars, nicht die Anzahl und Größe des kostenlos zur Beförderung zugelassenen Gepäcks überschreitet (s. Punkt 3.1.2.), dann ist die schriftliche Genehmigung des Beförderers nicht nötig. 

//Entfällt ab 1.März 2020 //

Wenn das Längenmaß des verpackten Inventars die Abmessungen von 50*50*80 cm und das Gewicht von 30 kg nicht überschreitet, beträgt der Transportpreis für den Roller / Eletroroller 20 EUR.

Wenn mindestens eine der linearen Abmessungen des verpackten Inventars die erlaubte Größe von 50*50*80 cm oder das Gewicht von 30 kg überschreitet, so beträgt der Transportpreis 30 EUR.

5.2. Musikinstrumente

5.2.1.  Die Musikinstrumente, die im Punkt 1.2. angegebene Maße vom Handgepäck überschreiten, werden nur mit der schriftlichen Genehmigung des Beförderers transportiert. Wenn die Größe des Musikinstruments (Gitarre, Cello usw.) erlaubt, es im Fahrgastraum zu transportieren, muss der Fahrgast in dem Fall den zusätzlichen Platz dafür erwerben. Wenn der Fahrgast beschließt das Musikinstrument in den Gepäckraum abzugeben, so haftet er selbst für dessen Intaktheit und Funktionsfähigkeit. Die Bezahlung für den Transport von Musikinstrumenten erfolgt dann laut dem Punkt 4.2.

5.2.2. Bei der Beförderung von mehreren Musikinstrumenten durch einen Fahrgast oder eine Fahrgastgruppe wird der Preis für den Transport nach Vereinbarung bestimmt. 

6. Absage der Gepäckmitnahme

6.1. Der Beförderer transportiert im Gepäckraum des Busses kein Sperrgepäck: Baumaterialien, Kfz-Ersatzteile, Möbelstücke, Haushaltsgeräte und Elektrotechnik, einschließlich jegliche Kühlschränke, Wasch- und Spülmaschinen, Elektro- und Gasherde, Fernsehgeräte, Video und Musikanlagen usw.

6.2. Der Beförderer ist berechtigt, die Gepäckbeförderung abzusagen, wenn:

6.2.1. Gepäckinhalt, -Struktur, -Form, Zustand oder –Geruch des Gepäcks oder Handgepäcks in irgendwelcher Weise das Gepäck, Handgepäck oder die Kleidung anderer Fahrgäste, das Fahrzeuginnere oder Gepäckraum beschädigen oder beschmutzen kann, sowie den anderen Fahrgästen oder der Busbesatzung stören kann.

6.2.2. Das Begleitpersonal verdächtigt, dass der Gepäckinhalt die Verzögerung bei dem Grenzübergang verursachen kann.

6.2.3. Wenn der Fahrgast sich weigert für das Gepäck zuzuzahlen, das die für das kostenlose Tranport genehmigte Anzahl und Maße überschreitet, schreit, weint, benimmt sich auffallend oder in irgendeiner anderen emotionalen oder körperlichen Weise seine Unzufriedenheit der Besatzung gegenüber bei dem Einstieg in den Bus ausdrückt.


Reisen von Fahrgästen mit eingeschränkten Mobilität und Behinderung

1. Ausnahmen und Einschränkungen 

1.1. Dieser Abschnitt der Regelung bezieht sich auf die Fahrten der Beförderer SIA “Norma-A”, OU ”Ecolines Estonia”, UAB “Transinesta”, Z.o.o. “Ecolines-Polska”. 

Auf den Routen anderer Beförderer, die Ihre Fahrten unter der Handelsmarke ECOLINES durchführen, sind andere Regelungen möglich. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte im Voraus direkt an den Beförderer, der die konkrete Fahrt durchführt.

1.2. Im Fahrgastraum können die Rollstühle als Fahrgastsitz verwendet werden, die dem Standard DIN EN 12183 oder DIN EN 12184 entsprechen, mit einem Rückhaltesystem nach dem Standard DIN 75078-2 ausgestattet sind und folgende Höchstmaße nicht überschreiten: Breite 67 cm, Länge 100 cm, 250 kg Gesamtgewicht. 

1.3. Wenn der Rollstuhl den anderen Standards entspricht, ist angepasst oder einen individuellen Aufbau hat, dann müssen in dem Falle die Änderungen dokumentiert sein und von dem Hersteller bestätigt werden, dass dieser Aufbau als Sitz im Fahrgastraum verwendet werden könnte. 

1.4. Auf der Grundlage von Konstruktionsmerkmalen der Busse kann als Fahrgastsitz im Fahrgastraum nur 1 (ein) Rollstuhl eingesetzt werden. 

1.5. Im Gepäckraum des Busses im unzerlegten Zustand kann 1 (ein) eingepackter Rollstuhl mit folgenden Maßen transportiert werden: Breite 65-67 cm, Länge 100-120 cm, Höhe 70-80 cm, Gesamtgewicht bis 200 kg. 

1.6. Busbahnhöfe, Busstationen und alle andere Einstiegs- und Ausstiegsorte, sowie die Grenzübergänge unterliegen nicht dem Verantwortungsbereich der Beförderer. Die Beförderer haben die begrenzte Information über die Verfügbarkeit von Bedingungen für die Personen mit Mobilitätseinschränkungen oder Behinderung. 

1.7. Der Transport kann auf jeder Strecke der Beförderer auf dem Gebiet der EU stattfinden. Für die Fahrten in die dritte Länder sowie die Fahrten mit einem Umstieg auf einen anderen Beförderer sind Einschränkungen möglich.
2. Informierung der Beförderer 

A/ Fristen und die Informierungsmethoden 

2.1. Wenn die Bewegungsmöglichkeiten des Fahrgastes begrenzt sind, der Fahrgast sich nicht selbstständig bewegen kann, und die Notwendigkeit besteht, den Rollstuhl als Sitzplatz im Fahrgastraum zu nutzen, dann muss der Fahrgast oder sein Vertreter den Beförderer darüber im Voraus zu informieren, spätestens aber 7 Tage vor Reiseantritt.   

2.2. Wenn der Fahrgast mit Mobilitätseinschränkungen oder Behinderung selbstständig oder mit Hilfe einer Begleitperson ein- und aussteigen kann und im Bus den Fahrgastsitz nutzen kann, dann muss der Fahrgast oder sein Vertreter den Beförderer nicht später als 36 Stunden vor Reiseantritt darüber informieren. 

2.3. Für die Ermöglichung einer komfortabler und sicherer Dienstleistung könnte die Notwendigkeit zur Präzision der von dem Fahrgast vorgelegten Informationen entstehen, so wird es empfohlen, sich 7-10 Tagen vor Reiseantritt an die Beförderer zu wenden. 

2.4. Zur Unterrichtung des Beförderers in Bezug auf die Punkte 2.1. und/oder 2.2. muss der Fahrgast oder sein Vertreter / seine Begleitperson sich an Werktagen von 9 bis 18:00 Uhr an jede bevollmächtigte ECOLINES Vertretung wenden. 

2.5. Die Information über die vorgesehene Fahrt kann auch auf die informative E-Mail Adressen der Beförderer gesendet werden. Die elektronisch übermittelte Information gilt ab 9:00 Uhr des ersten Werktages oder nach dem Erhalt einer bestätigenden Mitteilung von dem Beförderer als zugestellt.

2.6. Wenn der Fahrgast oder sein Vertreter den Beförderer nur telefonisch über die Reise informiert hat, dann werden die Forderungen wegen möglichen Fehlern nicht angenommen.

2.7. Die Verantwortung für die rechtzeitige Übermittlung von Informationen über die Fahrt eines Fahrgastes mit Mobilitätseinschränkungen trägt die Verkaufsagentur, die eine Anfrage von dem Fahrgast erhalten hat. 
2.8. Die Information über die Fahrt, die von der Verkaufsagentur übermittelt wurde, gilt als zugestellt nur nach der schriftlichen Bestätigung von Seiten des Beförderers. 

2.9. Bei der Informierung der Beförderer über die beabsichtigte Fahrt muss der Fahrgast die Feiertage und die arbeitsfreie Zeit berücksichtigen.

B/ Die Information vom Fahrgast: 

2.10. Der Fahrgast ist verpflichtet dem Beförderer folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:

- die Route und das geplante Reisedatum,
- die Kopie der Fahrkarte oder die Fahrkartennummer (soweit die Fahrkarte schon erworben wurde) 
- die Information über die Begleiter / Fahrkartennummer (falls der Fahrgast mit Begleitung reist)
 - ob der Fahrgast selbstständig oder mit Hilfe einer anderer Person den Einstieg und Ausstieg vornehmen kann
- ob der Fahrgast trotz der körperlichen Einschränkungen, in der Lage ist im Fahrgastraum den Fahrgastsitz zu nutzen oder er den Rollstuhl benötigt.
- die Information über die mögliche orthopädische Hilfsmittel für den Transport in Gepäckabteilung und deren Maße (z.B. Rollstuhl, Rollator (nur zusammengeklappt) usw.)
- Anzahl der Gepäckeinheiten außer Rollstuhl,
- Kontaktruffnummer 

2.11. Bei Bedarf einer ständigen Begleitung durch den Blindehund während der Fahrt, muss der Fahrgast entsprechende Dokumente vorlegen, dass der Hund eine Ausbildung zur Begleitung der Blinde oder der Personen mit Behinderung hat. 

2.12. Für eine sichere Reise, hat Beförderer das Recht, die Nachweisunterlagen von dem Fahrgast einzuholen, die die Übereinstimmungen des Rollstuhls mit Standards aus den Punkten 1.2. und 1.3 bestätigen. Wenn der Rollstuhl den Anforderungen nicht entspricht, so wird die Nutzung im Fahrgastraum nicht möglich, und so tritt das Recht auf den Transport außer Kraft.
3. Der Fahrpreis

3.1. Die Fahrgäste mit Mobilitätseinschränkungen oder Behinderung erwerben, ändern und stornieren die Fahrkarten für die Fahrten zu gleichen Bedingungen wie andere Fahrgäste. 
3.2. Bei der Datumsänderung oder dem Rücktritt von der Fahrt muss der Fahrgast mit Mobilitätseinschränkungen den Beförderer darüber informieren. 
3.3. Im Falle einer Datumsänderung verfallen die vorherige Vereinbarungen über eine konkrete Fahrt. Die Information an den Beförderer über ein neues Reisedatum wird in Übereinstimmung mit den Punkten 2. «Informierung des Beförderers» eingereicht.
3.4. Der Person, die den Fahrgast mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung (Fortbewegung im Rollstuhl) begleitet, wird eine separate kostenlose Fahrkarte zur Verfügung gestellt.
3.5. Für den Blindenhund (beim Vorliegen eines entsprechenden Ausweises) wird ein separater kostenloser Sitzplatz zur Verfügung gestellt.

3.6. Wenn die Begleitperson die Dokumente vorlegt, die die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung des Fahrgastes bestätigen, dann kann das Beförderungsunternehmen als Zeichen des Entgegenkommens eine zusätzliche Ermäßigung für die Reise der Begleitperson gewähren. Der Beförderer hat das Recht, eine zusätzliche Ermäßigung ohne jegliche Erklärung verweigern. 

4. Rücktritt von der Fahrt 

4.1. Die Fahrgäste mit Mobilitätseinschränkungen oder der Behinderung, sowie Ihre Begleitpersonen unterliegen den Bestimmungen aller Punkten der Beförderungsbedingungen und der Vorschriften der Gepäckbeförderung. 

4.2. Mangels der Information von dem Fahrgast (Punkt 2.) über seine Fahrt und dem Gepäck wird der Beförderer versuchen, alles Mögliche für die Gewährleistung der Fahrt zu tun, hat aber das Recht dem Fahrgast die Fahrt zu verweigern, wenn er der Meinung ist, dass diese Reise den Komfort und die Sicherheit des Fahrgastes beeinträchtigen könnte. 

4.3. Der Beförderer hat das Recht, dem Fahrgast die Fahrt zu verweigern oder eine alternative Variante vorzuschlagen, falls die von dem Fahrgast vorher angemeldete Information über die Fahrt wesentlich von der tatsächlichen abweicht, nämlich Information über den Fahrgast, das Datum und die Fahrtroute, nichtübereinstimmende Maße der Hilfsmittel, das Vorhandensein eines unangemeldeten Rollstuhls usw. 

4.4. Mangels der gesicherten Angaben von dem Fahrgast über seine Fahrt und das Gepäck kann der Beförderer die Verfügbarkeit vom freien Raum in der Gepäckabteilung des Busses für die Hilfsmittel des Fahrgastes nicht garantieren.

5. Verschiedenes 

5.1. Den Fahrgästen mit Mobilitätseinschränkungen wird von dem Beförderer empfohlen, zusammen mit Freunden, Verwandten oder anderen Begleitpersonen zu reisen, die im Bedarfsfall die benötigte Hilfe gewährleisten können. Die Busse legen lange Strecken zwischen den Haltestellen zurück und die Busbesatzung wird nicht immer in der Lage sein, den Bus anzuhalten, um den Fahrgast beim Navigieren im Fahrgastraum und auf der Treppe für den Besuch des Toilettenraums zu unterstützen. 

Datenschutzerklärung

1. Datenschutzerklärung und Einwilligung zur Datennutzung 

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig. Deshalb legt ECOLINES das Haupgewicht auf den Schutz der personenbezogenen Daten und bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung halten wir uns an die gesetzliche Regelungen der EU und die nationale Datenschutzgestze. 

Mit der Zustimmung der nachfolgender Datenschutzerklärung erteilen Sie ECOLINES eine eindeutige, freiwillige Erlaubnis zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten in ECOLINES System. Die Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

2. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten.

ECOLINES wird die erhaltenen Informationen verwenden, um wirtschaftliche Beziehungen und die gegenseitige Abrechnungen mit größter Achtung und Genauigkeit zu realisieren. 

Die Daten können für die folgende Zwecke gesammelt werden: Ausstellung der Fahrkarten, Bereitstellung von Tranportdienstleistungen, Zahlungsabwicklung, Ausstellung von Rechnungen, Migrations- und Zollkontrollen, administrative und rechtliche Maßnahmen, Wartung und Entwicklung von Systemen, Programme für Treukunden, Arbeit mit Agenten und Kunden usw. 

Für die Abwicklung des Fahrkartenkaufs und die Bereitsstellung von Beförderungsdienstleistungen sammeln wir folgende personenbezogene Daten: Vor- und Nachname, Kontaktrufnummer des Fahrgastes, E-Mail Adresse (für die Käufe im Internet).

Ihre Daten können für die Kontaktaufnahme mit Ihnen verwendet werden, z.B. für das Versenden von Service- oder Systemnachrichten, von Briefen mit der Registrierungsbestätigung, Information zu den Fahrkarten u.a.

Bei der Ausstellung der Fahrkarte, deren Route die Überquerung der Grenze mit der EU voraussieht, werden manchmal die Passdaten benötigt. Diese Daten werden nicht von ECOLINES gespeichert. 

Bei der Zahlung mit der Bankkarte werden die Kartendaten des Zahlers nicht auf der ECOLINES Seite angegeben, die Zahlung wird auf der Seite  des Unternehmens SIA ''Worldline Latvia'' ( SIA ''First Data Latvia'') generiert und autorisiert. 

Bei der Zahlung mit Hilfe der Zahlungssysteme werden die Zahlungsdaten nicht gespeichert. 

Die Daten in erforderlichen Umfang für die Erfüllung der Verpflichtungen und die Bereitsstellung von Beförderungsdienstleistungen können an die Firmen-Beförderer weitergegeben. 

In begründeten Fällen behalten wir uns das Recht, die Kundendaten an die Strafverfolgungsbehörden, staatliche Institutionen und andere Organisationen, die an der Organisation der Fahrt beteiligt sind, weiterzugeben, was auch die

Ümittlung der Daten außerhalb der EU umfassen könnte. ECOLINES wird sich nach Kräften bemühen, in Fällen wenn die personenbezogene Daten des Kunden ins Ausland übermittelt werden, die Daten in agemessenen Weise zu schützen. 

Unter Verarbeitung der personenbezogenen Daten wird jede Handlung, die im ECOLINES Informationssystem und/oder in der persönlichen Dateien in Zusammenhang mit der Speicherung, Aktualisierung, Verwendung und  Löschung Ihrer Daten verstanden. 

3. Direktmarketing und Newsletter 

Wir können die von Ihnen erhaltenen Daten (z.B. die E-Mail Adresse) für die Werbe- und Kommunikationszwecke nutzen, unter anderem für die Unterrichtung über verschiedene Aktionen und andere Sonderangebote von ECOLINES Beförderer. Sie können sich jederzeit von solchen Verwendung Ihrer Daten abmelden. 

ECOLINES ümittelt keine personenbezogenen Daten zu Werbezwecken an die Dritte. 

4. COOKIES 

ECOLINES verwendet auf seiner Webseite Cookie-Dateien, die bestimmte Einstellungen zum Austausch Ihres Browsers mit unserem System enthalten. Diese Dateien helfen uns, die Webseite entsprechend Ihren Bedürfnissen zu gestalten und die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. 

Cookies können anhängig von Einstellungen Ihres Browsers gespeichert oder ignoriert werden. 

5. Persönliches Kundenkonto des Teilnehmers

Auf der ECOLINES Webseite haben Sie die Möglichkeit, ein persönliches Kundenkonto für Loyalitätssystem einzulegen, das passwortgeschützt ist. Im Kundenkonto können Sie bequem Ihre Kaufhistorie anschauen, individuelle Angebote von dem Beförderer erhalten u.a. 

Die als erforderlich markierten Felder (*), die personenbezogene Daten beinhalten, werden nur für die Erstellung und Verarbeitung des Benutzerkontos verwendet. 

Die Information (Vor- und Nachname) werden auch für die automatische Eingabe der Daten für den weiteren Fahrkartenkauf verwendet. Nach dem Wunsch können Sie Ihre Handynummer zum Erhalt der Benachrichtungen im Falle einer Verspätung oder der Routenänderung angeben. 

6. ECOLINES Mobile App

Wir bitten auch eine entwickelte Software für den Kauf von ECOLINES Fahrkarten auf Handys und Tablet-PC an. Beim Kauf der Fahrkarte mit der App werden dieselbe Bedingungen zum Schutz, Verarbeitung und Nutzung der Daten verwendet wie auch auf der ECOLINES Webseite. 

Das Security-Token der Bankkarte für schnelle Zahlungen wird nur auf dem Gerät des Nutzers aufbewahrt, sofern es seine freiwillige und eindeutige Einwilligung zur Speicherung gibt. 

7. Datensicherheit

Für den Schutz der Privatsphäre der Nutzer unserer Webseite und der damit angeschlossenen Systeme bieten wir ein hohes Sicherheitsniveau an. 

Um die sichere Übertragung persönlicher Daten im Netz zu  gewährleisten, verwenden wir das Verschlüsselungsprotokoll SSL 3.0, Kryptoalgorithmus RSA-2048. 

Um die Interessen der Kunden zu schützen, bieten wir an:
-ehrliche und rechtmäßige Datenverarbeitung,
-Datenverarbeitung nur in Übereinstimmung mit angegebenen Zweck und im erforderlichen Umfang,
-eine Art von Geheimhaltung personenbezogener Daten, die eine Identifizierung des Fahrgasts zu jedem entsprechenden Zeitpunkt ermöglicht. Die nicht den Zeitraum überschreitet, der für den ursprünglich angegebenen Zweck der

Datenverarbeitung vorgesehen war,
-die Genauigkeit der personenbezogenen Daten und ihre rechtzeitige Aktualisierung, Korrektur oder Löschung, wenn die Daten nicht vollständig oder ungenau sind.

8. Links zu Webseiten der Dritten

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9. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Änderungen der Datenschutzerklärung 

Wir gehen von der Prämisse aus, dass Sie sich vor der Nutzung unserer Internetseite oder vor der Anmeldung in unserem Loyalitätssystem, mit den Prinzipien und Bedingungen der Datenschutzerklärung bekanntgemacht haben, sowie die auch akzeptiert haben. Wir behalten uns das Recht, gegebenenfalls die Änderungen in den Grundbedingungen der Dateschutzerklärung vorzunehmen.

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Ergänzungen zu den Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die im Internet erworbenen Fahrkarten

Für die im Internet nach dem *** /06/2016 erworbenen Fahrkarten gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen und Vorschriften der Gepäckbeförderung, wenn diese den Ergänzungen nicht widersprechen. Wenn die Information in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen und in den Ergänzungen von einander abweicht, dann gelten für solche Fahrkarten die Ergänzungen.

Für die Fahrkarten sind folgende Tarifkategorien anzuwenden:

  • Erwachsene (19-59 Jahre)
  • Kinder (0-12 Jahre)
  • Jugendliche/ISIC ( 13-18 Jahre, Inhaber der ISIC-Karte)
  • Senioren/Behinderte (älter als 60 Jahre, Behindertenausweis)

Erstattung für die nicht genutzte Fahrkarte (Allgemeine Beförderungsbedingungen, Abschnitt 6) 

  • Bei dem Ticketerwerb mit zwei Fahrten wird die zusätzliche „Ermäßigung für 2 Fahrten“ zu den beiden Fahrten angewendet.
  • Im Falle des Verzichts auf eine der Fahrten, verliert der Fahrgast das Recht auf „die Ermäßigung für 2 Fahrten“. Somit wird die verbleibende Fahrt in der Fahrkarte ohne Ermäßigung dargestellt. Die Erstattung für die stornierte Fahrt wird auf der Grundlage des verbleibenden Betrages nach dem Ausgleich der ersten Fahrt bis zum Standartpreis berechnet.
  • Für die im Internet bis zum 09/06/2016 erworbenen Fahrkarten im Falle der Stornierung der ersten Fahrt, wird der Punkt 3.2. dieser Ergänzungen angewendet.
  • Der Fahrgast ist verpflichtet, die Richtigkeit der in der Fahrkarte angegebenen Daten gleich nach dem Fahrkartenerhalt zu überprüfen. Falls es mehr als 24 Stunden vor der Abreise gibt, kann der Fahrgast im Laufe von 12 Stunden ab dem Fahrkartenerwerb die Fahrkarte stornieren und 100% Rückerstattung für die Fahrkarte erhalten. Der Betrag wird gemäß den Allgemeinen Befröderungsbedingunen (Punkt 5.3.3., 5.3.4., 5.3.5.) auf das Konto überwiesen. Diese Regel bezieht sich nicht auf die Fahrkarten mit offenem Datum (OPEN DATE).