Ich bestätige, dass die Angaben in diesem Formular korrekt sind. Ich bestätige, dass ich die allgemeinen Regeln des Beförderers zum Gepäcktrasnport gelesen habe und stimme ihnen zu. Beim Gepäcktransport übernimmt der Beförderer die volle Verantwortung nur für seine Vorhandensein, haftet jedoch nicht für seine Intaktsein oder den technischen Zustand danach. Der Beförderer haftet nicht für geringfügige oder oberflächliche Beschädigungen am registrierten Gepäck oder Fracht, nämlich gebrochene Räder und Griffe, verlorene Sicherheitsgurte und unbedeutende Schäden, solche wie Schnitte, Kratzer, Abriebspuren und Flecken, die infolge einer gewöhnlichen Abnutzung während des Fahrtverlaufs enstehen. Im Zeitraum von 15.05 bis 15.09 und von 15.12 bis 15.01 ist der Transport vom zusätzlichen Gepäck begrenzt